Erforderliche Schritte vom Wettbewerbsentwurf zum Baubeginn

Nach Abschluss des Wettbewerbs bedarf es einer Reihe von weiteren Planungen und Abstimmungen, bevor mit dem Bau des Gebäudes begonnen werden kann.

Einerseits entwickelt das Planungsteam unter Leitung der Architekten gemeinsam mit den künftigen Nutzern das Gebäude weiter. Sie legen den Grundriss des Hauses fest, das heißt, sie entscheiden, wo genau die Flächen für die Ausstellungsräume, die Depots, für Lernräume oder auch für die Gastronomie liegen. Außerdem wird die Materialität der Fassade, also die äußere Erscheinung des Museums, ausgearbeitet.

Andererseits schafft die Bauverwaltung die notwendigen bautechnischen Voraussetzungen. Zum Beispiel untersucht sie den Baugrund und sorgt für die Verlegung von Versorgungsleitungen, die noch unter dem Baufeld liegen.

Baufachliches Gremium berät

Zur Begleitung der Planung zum Museum des 20. Jahrhunderts am Kulturforum in Berlin hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) als Bauherrin – in Abstimmung mit der Stiftungsratsvorsitzenden Staatsministerin Monika Grütters – ein Beratungsgremium eingerichtet. Dies geht auf eine Empfehlung des Preisgerichts beim Realisierungswettbewerb im Oktober 2017 zurück. Das Fachgremium wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als neutrale Instanz – angesiedelt an der Schnittstelle zwischen Politik, Öffentlichkeit, Bauherrn und Bauverwaltung – bei diffizilen Fragestellungen beraten und falls nötig als Vermittler tätig werden.

Stiftungspräsident Hermann Parzinger hat dazu folgende Architektinnen und Architekten berufen:

Verfahrensbeteiligte: Wer macht was?

Entwurf: Herzog & de Meuron

Oberste Instanz des Nutzers: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 

Maßnahmeträgerin und Bauherrin: Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)

Nutzer: Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)

Oberste Technische Instanz: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Fachaufsicht führende Ebene: Bundesbau Baden-Württemberg – Betriebsleitung (BBBW-BL) 

Baudurchführende Ebene: Bundesbau Baden-Württemberg – Staatliches Hochbauamt Karlsruhe (BBBW-HBA KA)